Cousin-Cousinen Ehen

Auch, wenn es in Deutschland eher nicht üblich ist, verboten ist es nicht. Ehen zwischen Cousine und Cousin sind erlaubt, wenn auch verpönt und nicht gerade üblich. Doch die Leidtragenden dieser Blutsehen sind meist die Kinder, welche bereits bei der Geburt körperliche und geistige Schäden davon tragen können. Meist werden die Erkrankungen dieser Kinder nicht sofort nach der Geburt erkannt, sondern erst einige Monate später.

Sie trinken nicht mehr richtig, der Bauch ist aufgebläht wie ein Ballon, weil Milz und Leber vergrößert sind. Oft die Folgen einer Erbkrankheit, hervorgerufen durch Verwandtenehen. Die Kinder produzieren zu wenig rote Blutkörperchen, die auch noch zu wenig Hämoglobin bilden. Hämoglobin ist wichtig für den Sauerstofftransport. Kinder, die davon betroffen sind, wachsen nicht mehr und sind schwer krank. Dies ist nur ein Beispiel der Folgen, die entstehen könnten, wenn Cousin und Cousine heiraten und Kinder zeugen. Das Risiko für vererbte Erkrankungen ist damit doppelt so hoch wie bei nicht verwandten Beziehungen, die sich für Kinder entscheiden. Liegen bei Blutsehen bereits Erbkrankheiten vor, ist das Risiko, es an die Kinder weiterzugeben noch viel höher.

Leider informieren sich Cousin und Cousinen, die eine Ehe eingehen, vor der Heirat viel zu wenig über eventuelle Missbildungen ihres Neugeborenen. Sie wissen häufig nicht, dass Blutsehen das Risiko für körperliche und geistige Erkrankungen bei Kindern erhöhen. Das Problem ist seit Jahrzehnten bekannt, wird aber weitgehend tabuisiert. Um Verwandtenehen auch in Deutschland einzudämmen, ist eine eingehende Aufklärung im Vorfeld ein unbedingtes Muss.