Risiken bei Verwandtenehen
Die Risiken bei Verwandtenehen sind relativ hoch. Eltern, die miteinander verwandt sind, können ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko vererben als Paare, die nicht blutsverwandt sind. Bei Partnern, beispielsweise zwischen Cousin und Cousine ersten Grades ist der Anteil gleicher Gene ein Achtel, bei Verwandten zweiten Grades nur ein 1/32. Eine Humangenetische Beratung ist bei Ehen dieser Art unbedingt zum Wohl des Kindes zu empfehlen.
In mitteleuropäischen Ländern sind Blutsehen eher eine Ausnahme, jedoch nicht ausgeschlossen. Auch in Deutschland dürfen Cousin und Cousine den Bund der Ehe eingehen und Kinder bekommen. Leider sind verwandte Partner, die heiraten oft nicht über die gesundheitlichen Risiken, die sie weiter vererben können aufgeklärt. Wird im Nachhinein beim Kind ein Gendefekt festgestellt, ist die Enttäuschung und Verzweiflung groß. Daher müsste auch in Deutschland eingehender über die Folgen einer Verwandtenehe informiert werden.
In einer Untersuchung der Universität in Straßburg wurde herausgefunden, dass genetisch bedingte Fehlbildungen bei Kindern blutsverwandter Paare viermal so hoch sind als es bei nicht verwandten Eltern der Fall ist. Kinder, die beispielsweise schwerhörig sind, haben oft Eltern, die miteinander verwandt sind. Eine Studie für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde bewies sogar, dass kindliche Hörstörungen, insbesondere von ausländischen Kindern Ursache genetischer Defekte waren, die unter anderem auf die Verwandtschaft ihrer Eltern zurückzuführen sind. Dies soll natürlich kein Angriff auf in Deutschland lebende Minderheiten sein und ist in keinster Weise als rassistisch zu werten. Dennoch ist wissenschaftlich belegt, dass Blutsehen unter ausländischen Bürgern in Deutschland weiter verbreitet sind als man denkt. Dabei fallen insbesondere Gruppen auf, die aus Zentral- und Osteuropa stammen.